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2G+ in Tennishalle oder Maske zum Tennisspielen
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17.12.2021 erneut die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verschärft. Fürs Tennis bedeutet dies: Alle sportlichen Aktivitäten in Innenräumen sind neu nur noch für geimpfte und genesene Personen (2G/2G+) möglich. Diese Regelung gilt nur für Personen über 16 Jahren.
Weitere Info und Ausnahmen (Swiss Tennis)
Muster Schutzkonzepte & Arbeitshilfen (Swiss Tennis)